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Focus
Unerlässlich für eine qualifizierte und kompetente Rechtsberatung und
Rechtsvertretung sind ein fundiertes Fachwissen, Engagement für die
Interessen der Auftraggeber sowie umfangreiche praktische Erfahrungen.
Dies kann auf hohem Niveau jedoch nur geleistet werden, wenn eine
fachliche Spezialisierung erfolgt.
Die Kanzlei Arf & Borschke hat den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf
das Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht gelegt. Der Bereich
Immobilienrecht umfasst insbesondere das Private Bau- und
Architektenrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie alle
Formen des Erwerbs bzw. der Veräußerung von Grundeigentum.
Im Bereich Gesellschaftsrecht bietet die Kanzlei optimale, auf den
Einzelfall abgestimmte Lösungen zu Fragen aus dem gesamten
Unternehmensrecht, insbesondere aus dem Aktien-, GmbH-,
Genossenschafts- und Stiftungsrecht.
Kompetenz und langjährige Erfahrungen im Notariatswesen runden das
Kanzleiprofil ab.
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