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Focus

Unerlässlich für eine qualifizierte und kompetente Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind ein fundiertes Fachwissen, Engagement für die Interessen der Auftraggeber sowie umfangreiche praktische Erfahrungen. Dies kann auf hohem Niveau jedoch nur geleistet werden, wenn eine fachliche Spezialisierung erfolgt.

Die Kanzlei Arf & Borschke hat den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf das Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht gelegt. Der Bereich Immobilienrecht umfasst insbesondere das Private Bau- und Architektenrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie alle Formen des Erwerbs bzw. der Veräußerung von Grundeigentum.

Im Bereich Gesellschaftsrecht bietet die Kanzlei optimale, auf den Einzelfall abgestimmte Lösungen zu Fragen aus dem gesamten Unternehmensrecht, insbesondere aus dem Aktien-, GmbH-, Genossenschafts- und Stiftungsrecht.

Kompetenz und langjährige Erfahrungen im Notariatswesen runden das Kanzleiprofil ab.